Tele- Jura: Trierer Weinversteigerung
Veröffentlicht: 16/03/2011 Abgelegt unter: NEU, RECHT GEHABT | Tags: Tele- Jura Hinterlasse einen KommentarIch möchte Euch Tele-Jura empfehlen; ein Projekt von vier Referendare aus Berlin. Diese kurzen Filme führen in die erstmal wichtigsten Themen ein, die im Jurastudium bearbeitet werden.
Tele-Jura gewann völlig verdient in den letzten Jahren einige Preise mit ihrem Projekt – – anbei der erste Kurzfilm, den ich gesehen habe. Die jute Weinversteigerung!
Link: http://www.telejura.de/
Über die Unbeliebtheit des Juristen
Veröffentlicht: 15/03/2011 Abgelegt unter: NEU, RECHT GEHABT Hinterlasse einen KommentarAnbei einen Beitrag der Universität Passau, über die Unbeliebtheit des Juristen. Auch wenn der Text schon etwas älter ist, bleibt er wohl doch Aktuell.
Lass des Kind doch schrei‘n jung! – Nein! – Oder muss ich doch?
Veröffentlicht: 15/03/2011 Abgelegt unter: NEU, RECHT GEHABT | Tags: BImSchG, Kinder Hinterlasse einen KommentarDie Fraktionen der CDU/ CSU und FDP stellten am 22.02.11 einen Gesetzesentwurf vor, der eine Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms fordert.
Dem Entwurf geht eine Diskussion über die Frage einer kinderfreundlichen Gesellschaft voraus, die zu Beginn letzten Jahres aufkam. Gerichte stellten eine hohe Anzahl von Verfahren fest, die es in jüngster Zeit wegen des Lärms von Kindereinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen gab.
So entging es auch nicht, dass man den ARD Moderator am Zaun sah, die mit einem Lärmmesser ausgestattet, die Lautstärke auf der anderen Seite maß.
Einerseits beschwerten sich Einwohner über schreiende Kinder vor ihrem Haus, andererseits auch über parkende PKWs, die ihre kleinen Schützlinge von der Lärmburg abholten, und dabei Hof und Straße versperrten. Kläger versuchten mit der „schädlichen Umwelteinwirkung“ des Kinderlärms, d.h. mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu argumentieren.
Das sagt u.a. folgendes aus:
§1 Abs.1 BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere (…) vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
§3 Abs.1 BImSchG: Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetztes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
§3 Abs.5 S.1 BImSchG: Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen.
Auf RTL sprachen Experten von Grenz- und Richtwerte wie es sie auch für Industrie- und Sportanlagen gäbe, die hier angewendet werden müssen, während sich im Hintergrund die kleinen Feinde an die Zäune pressten, um auch mal ins Fernsehen zu kommen. Dass man aber hier eine gewisse Toleranz zwischen Industrie und Mensch, d.h zwischen einem materiellen Gut und einer körperlichen Sache erwähnen sollte, ließ man erst einmal außen vor.
Selbstverständlich ist aber, dass Kinder Freiräume brauchen um Dinge zu erlernen, aber ebenso auch um sich körperlich weiterentwickeln zu können. Betreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, Kindern diese Möglichkeiten zu geben, und dabei Lärm und Krach zu gewähren. Der Bundesrat spricht in ihrem Beschluss vom 05.03.11 sogar davon, dass „Kinderlärm sozialadäquat“ sei.
Die Fraktionen der CDU/ CSU und FDP forderten schließlich eine Einfügung in §22 Abs.1 BImSchG:
Somit ist das Klagen gegen Kinderlärm in Wohngebieten künftig fast nicht mehr möglich.
(Deutscher Bundestag PM, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit PM)
Rechtsvisualisierung Uni Zürich
Veröffentlicht: 15/03/2011 Abgelegt unter: NEU, RECHT GEHABT | Tags: Rechtsvisualisierung Hinterlasse einen KommentarVor einigen Tagen bekam ich einen Link zugeschickt, und zwar geht es um „Rechtsvisualisierung“ an der Universität Zürich. Die Abteilung „Rechtsvisualisierung“ umfasst nach eigenen Angaben „eine einzigartige Bildersammlung mit dazugehörigen Bilddatenbanken“.
Der dazugehörige Link: http://www.rwi.uzh.ch/oe/zrf/abtrv.html
Wissen aus dem Netz
Veröffentlicht: 15/03/2011 Abgelegt unter: NEU, RECHT GEHABT | Tags: RSS Feed, Tipps Hinterlasse einen KommentarBevor das Semester beginnt, wollte ich Euch einige Hinweise geben, die ich in den letzten Monaten gefunden habe und denen ich nachgegangen bin. Dabei kramte ich in vielen Foren, Blogs und Homepages, bis ich eine lukrative Auswahl erstellt habe. Weiter zeige ich Euch, wo Ihr kostenlos Klausuren findet, aber auch, durch welche RSS- Feeds Ihr immer auf dem neusten Stand bleibt.
Ich möchte mit einigen Nachrichten- Hinweisen beginnen. Ihre Verfasser geben sich, meines Erachtens viel Mühe dabei, und nebenbei sind die Hinweise auch nützlich und interessant für stud. jur.
I. Legal Tribune Online (www.lto.de)
LTO ist ein juristisches Nachrichtenmagazin, das seit Mitte 2010 in Kooperation mit SPIEGEL ONLINE steht. Dort findet Ihr ausreichend Artikel über aktuelle Urteile (BVerfG, OLG, LG etc.) in SPIEGEL Manier, aber auch – was ich sehr interessant finde – juristische Hintergründe zu aktuellen Nachrichtenthemen. LTO bietet sogar einen eigenen, juristisch aufgearbeiteten Feuilletonbereich.
Erwähnenswert ist auch, dass LTO einige sehr lesenswerte Autoren wie u.a. Andreas Fischer- Lescano (Prof. Uni Bremen) und Gisela Friedrichsen (DER SPIEGEL) hat.
II. Beck News (www.beck-aktuell.beck.de)
Beck News richtet sich an Juristen, oder zumindest auch an Interessierte der juristischen Welt. Dort findet Ihr aktuelle Urteilsanalysen, einen News- Ticker und viele weitere Hinweise. Was ich empfehlen kann: beck- aktuell Nachrichtenfeed, aber dazu unten mehr.
Auf der Seite findet Ihr auch Verlinkungen zu anderen Beckseiten (Beck Shop, Yeppa!).
Die Artikel hier sind etwas fachspezifischer als beispielsweise bei LTO, aber wer sich etwas Zeit nimmt und auch den Willen hat, sich dort zurecht zu finden, der macht sicherlich nichts falsch.
III. Jurakopf (www.jurakopf.de)
Jurakopf ist eine meiner Lieblingsadressen. Hier findet Ihr viele Tipps: Vom Studienalltag über Buchempfehlungen, Literatur, Tipps und – allen voran – echt gute Artikel. Oft von anderen Blogs/ Homepages verlinkt, oder selbst verfasst. Es lohnt sich allemal einen halben Tag mit Jurakopf zu verbringen und ab dann öfters mal vorbei zu schauen.
2. Fallsammlungen/ Klausuren:
I. Juratelegramm (www.juratelegramm.de)
Wer bloß auf der Suche nach aktuellen Urteilen ist, ist mit Juratelegramm bedient. Unter „Zuletzt eingestellt“ findet Ihr aktuelle Urteile im Privat-, Straf-, Europa-, und Öffentlichen Recht. Für mich ist es eine der besten Fallsammlungen.
Mir wurde Juratelegramm schon einige Male wärmstens empfohlen; besonders für stud. jur.! Die Bearbeitungen der Urteile sind auf einem hohen Niveau gehalten, aber dennoch sehr ausführlich und sehr übersichtlich.
Hierbei sollte man – was die meisten von Euch sicherlich schon öfters als lieb gehört und gelesen haben – bei dem Genuss der Urteile mit den Gesetzestexten in der Hand mit-/ nachlesen! Auch wenn man meistens völlig überfordert ist; gönnt Euch diese Einlagen in ruhigen Abendstunden.
II. Niederle Media (www.niederle-media.de)
Unter der Rubrik „Kostenlos“ findet Ihr unter MP3s, Skripte und aktuellen Rechtsprechungen auch kostenlose Klausuren, Hausarbeiten und sogar Anleitungen, wie auch Formatvorlagen, die aus externen Quellen stammen.
Interessant ist: Die Quellen der angebotenen Klausuren werden hier auch angegeben. Gut vertreten ist hierbei die Universität Köln und Marburg.
3. Feeds:
Neben Nachrichtendiensten und Fallsammlungen lohnt sich das abonnieren von einigen RSS- Feeds.
Was ist ein RSS- Feed? Einen RSS- Dient bieten viele Dienstleister im Internet an; dadurch wird der Adressat mit kurzen Informationen versorgt, ähnlich einem Nachrichtenticker. Per Klick wird man schließlich zur jeweiligen Schlagzeile weitergeleitet.
Hier kann ich folgende empfehlen:
I. BGH Pressemitteilungen
II. BVerfG Pressemitteilungen
III. Beck Aktuell Nachrichtenfeed
4. Blogs:
Es gibt tausende von Blogs, die insbesondere juristische Themen beinhalten. Aber nur eine einzige Seite bezüglich Blogs möchte ich hier erwähnen:
I. JuraBlogs (www.jurablogs.com)
JuraBlogs stellt aktuelle Meldungen deutscher juristischer Blogs übersichtlich zusammen und verdeutlicht inhaltliche Zusammenhänge. Zusätzlich gibt es Rankings und eine Presseschau, die die Artikel und Blogs aufwerten. Auf den ersten Blick, wird JuraBlogs in „Top- Meldungen“ und „Aktuell“ unterteilt. Weiter finden sich aber auch „Schlagzeilen“ etc.
Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich auf jeden Fall.
An Di_Boston
Das Atom war stets feundlich zu mir
Veröffentlicht: 14/03/2011 Abgelegt unter: NEU, POLITISCH KORREKT | Tags: AKW, Gefahren, Kernenergie, Kernschmelze, Sicherheit, TEPOC Hinterlasse einen KommentarJapan steht vor einer atomaren Katastrophe. Durch das Erdbeben mit einer Stärke von 8,9 kam es binnen weniger Stunden zu einer Kernschmelze in einem der zehn Reaktoren im Kernkraftwerk Fukushima 1, dem Herzen von Japans Atomindustrie. Schuld daran ist der Ausfall der Stromversorgung, die für das Kühlsystem des Wasser-Dampf-Kreislaufs notwendig ist. Somit überhitzt der Reaktorkern und die Brennstäbe werden beschädigt. Die Folge ist eine Kernschmelze. Fukushima 1 erwartet nun, 3 Tage nach der Tragödie, die 2. bzw. schon 3. Kernschmelze nach dem Beben. Die Folgen werden schon jetzt mit denen in Tschernobyl verglichen.
- Der Betreiber, TEPCO, ist Asiens größter Energieerzeuger. Der Konzern verfügt über eine Stromerzeugungskapazität von insgesamt 62,7 Millionen Kilowatt. Vehement setzten sie sich nach dem Beben dafür ein, Japan in drei Sektoren aufzuteilen und jeweils den Strom für drei Stunden am Tag auszuschalten.
- 2002 kam es zur Veröffentlichung der AKW- Berichte des Betreibers, die die Sicherheitsmaßnahmen und Inspektionen behielten. Jedoch waren diese gefälscht. TEPCO (Tokyo Electric Power Co. Inc.) nannte als Grund die hohen Kosten für Inspektionen.
- TEPCO plant seit Jahren einen Ausbau des AKW um weitere Siedewasserreaktoren. Diese Planungen verschoben sich jedoch immer wieder, da es 2007 zu einem verheerenden Unfall kam, der jedoch vertuscht wurde. Was genau geschah ist bis heute ungewiss.
- TEPCO gab – laut des Wallstreet Online Magazines – ebenso 2007 bekannt, „dass Mitarbeiter in diesem Werk im Jahr 1978 gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben“.
- TEPCO versucht alles daran, die Vorfälle an ihrem AKW Fukushima 1 unter Verschluss zu halten und so wenige Informationen wie möglich nach Außen zu lassen. Experten sprechen schon jetzt von einem Super-Gau, TEPCO jedoch von einem „Patzer“. Andererseits lässt sich auch damit argumentieren, dass der Konzern zur Zeit einfach hilflos und ratlos ist, ebenso wie die japanische Regierung.
Ich sehe davon ab, auf die physikalischen Grundlagen einzugehen. Dennoch ist erwähnenswert, dass Kernkraftwerke im Jahre 2009 weltweit rund 13% des gesamten Strombedarfs gedeckt und gleichzeitig klimawirksame Emissionen von etwa 2,5 Mrd. t CO2 vermieden haben.
Ende letzten Jahren waren weltweit in 30 Ländern insgesamt 437 AKWs in Betrieb. In Deutschland besitzen wir 19 AKWs und keine weiteren in Bau. Zum Vergleich: China besitzt 11 AKWs in Betrieb, weitere 20 sind in Bau. Japan hingegen besitzt 54. Wichtig ist auch zu erläutern, in welchen Ländern AKWs stehen: Es geht von Armenien, Argentinien über Bulgarien und Pakistan, von Frankreich, Indien, Iran, Russland nach Ungarn und Taiwan.
Die Leistungsstärksten AKWs, also die mit der höchsten Stromproduktion befinden sich zumeist in Deutschland (Isar-2, mit E.on Kernkraft als Betreiber) und in der USA (Palo-Verde-1).
Weiter: „Bei der Versorgungssicherheit sind als positives Argument die auf allen Kontinenten verfügbaren Uranreserven zu nennen, die zum Beispiel die Abhängigkeiten von einzelnen Regionen oder Staaten bei der Kernbrennstoffversorgung vermeiden.“
Ebenso ist es Fakt, dass AKWs eine sehr gute Kohlendioxid- Bilanz haben. Um den Ausstoß der Treibhausgase durch Atomkraft bis 2050 aber zu halbieren, müssten die Anzahl der Atomkraftwerke weltweit verdreifacht werden.Einige weitere wissenswerte Argumente:
- Seit Tschernobyl gab es keinen ernsten Unfall mehr, und das bei weltweit über 400 AKWs.
- Das Risiko einer Gefährdung für den Menschen ist gering (siehe Unfallrisiko).
- Die Bereitstellung von Atomstrom ist wesentlich günstiger als die Bereitstellung von Kohlestrom.
- AKWs können gigantische Mengen an Energie gewinnen.
- (AKWs in Deutschland sind die am sichersten weltweit.)
- Wind und Sonne werden in Zukunft immer häufiger die Stromnachfrage decken
- durch kurzfristige AKW Abschaltungen müssen die Konzerne auf Gewinne in Höhe von 20 – 80 Milliarden Euro verzichten
- um dem zu entgehen, werden die Atomkonzerne Gegenmaßnahmen einleiten:
- der gesetzlich geregelte(!) Ökostrom- Vorrang muss abgeschafft
- und der Ausbau erneuerbarer Energien begrenzt werden
- ökologische Energiewende soll verzögert werden
Tschernobyl ist bei Stufe 7 (Katastrophaler Unfall) gesetzt, der Unfall in Fukushima 1 wird von Experten zur Zeit auf 4 geschätzt. Zum Verständnis: Sicherheit wird hier aber bis 5 verstanden. D.h. erst eine Unfalleinschätzung in Stufe 6 und 7 gilt als Sicherheitsgefahr für den Menschen. Ipso facto kommen Experten zu dem Ergebnis, dass es keine Gefahr für den Menschen gibt.Ich habe recherchiert was unter Stufe 4 überhaupt fällt, also wovor wir uns überhaupt nicht sorgen müssen. Folgendes Ergebnis:
- Geringe Freisetzung
- Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition
- akute Gesundheitsschäden
- schwere Strahlenbelastung
- Ein Erdbeben darf nicht als Ausnahme abgestumpft werden, sondern sollte als ein möglicherweise regelmäßig auftretenden Fall beachtet werden; Erdbeben sind auf den meisten Kontinenten möglich, und überall verstreut finden wir laufende AKWs, die meistens sogar mit ganz unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen geregelt sind.
- Es gibt kein Vertrauen, dass im Kriegsfall Kernreaktoren von Zerstörung ausgenommen werden.
In einem interessanten Aufsatz über Kernenergie und regenerative Energien der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, fand ich den Hinweis zur Uni Bremen, die in einer Studie vor „liberianischen Verhältnissen“ warnten. Nach längerer Suche fand ich die von Prof. von Ehrenstein durchgeführte Studie. Dabei sind mit liberianischen Verhältnisen Länder gemeint, in denen man großzügiger umgeht mit Gefahren, schon von der Kultur her. Wieder andere Länder sind arm, so dass ganz andere Sicherheitskriterien gelten.
In Japan wurden die Sicherheitsmaßnahmen für laufende AKWs im Jahre 2006 erhöht. Nach einem Erdbeben sollten die AKWs nicht mehr Beben mit einer Stärke von 7,3 aushalten können, sondern nun 8,2. Aber wer rechnet schon mit einer Bebenstärke von 8,9? Damit sind wir beim größten Problem. Es gibt keine Möglichkeit Gefahren auszuschließen, die man nicht ausschließen kann.
Man muss sich begreifbar machen: Wenn es wirklich schon zu einer einzigen Kernschmelze kommt, ist mindestens ganz Japan verstrahlt. Somit Auch Tokio. Zusätzlich befinden sich derzeit drei weitere AKWs auf „akuten Gefahrenzonen“, d.h. absolut Erdbebengefährdet – wer kann das verantworten?
Trotz aller Auswirkungen – die Welt muss sich nun einmal gemeinsam fragen, wie sehr sie Gefahren wirklich beherrscht.